Stand 01.03.2023
§1 Allgemeines
Eine Auftragserteilung an die Firma „Fahrservice-Schwenk“ ist telefonisch, per E-Mail, per Fax oder durch ein Reisebüro möglich. Das Auftragsformular bildet einen Beförderungsvertrag. Grundlage des Vertrages sind diese Geschäfts- und Beförderungsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt diese uneingeschränkt an, auch wenn das Auftragsformular nicht unterschrieben ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet das Auftragsformular sofort nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Sollten Fehler oder Abweichungen der Abflug- oder Rückflugdaten vorkommen, muss sich der Auftraggeber sofort mit unserem Büro (Tel.: 06244-9199979) in Verbindung setzen. Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei Mietwagen - Fahrten nach dem vereinbarten Preis.
§2 Beförderung
Die Ankunftszeit am Flughafen richtet sich nach der vom Auftraggeber oder vom zuständigen Reisebüro angegebenen Abflugzeit. Die Firma „Fahrservice-Schwenk“ ist bemüht, Sie rechtzeitig vor Abflug zum Flughafen zu bringen. Die Abholung der Fahrgäste von zu Hause erfolgt deshalb je nach Flughafen ca. 3-4 Stunden vor dem Abflug. Um den Fahrplan einzuhalten, wartet unser Fahrer bis zu max. 15 Minuten auf die Fahrgäste vor der Haustür. Nach 15 Minuten entfällt der Anspruch auf den Transfer.
Die Abholzeit am Flughafen richtet sich nach der aktuellen Ankunftszeit des Flugzeuges +60 Minuten für Gepäckempfang. Bei Verspätungen wartet die Firma „Fahrservice-Schwenk“ bis höchstens 90 Minuten über die aktuelle Ankunftszeit hinaus. Fahrgäste, die sich nicht am vereinbarten Treffpunkt einfinden, werden zweimal über die Informationsstelle des Flughafens ausgerufen. Zehn Minuten nach dem zweiten Aufruf entfällt ein Anspruch auf Rücktransfer. Die Einhaltung des Flugplanes der jeweiligen Fluggesellschaften liegt außerhalb unseres Einflusses. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten. Auch bei Nichtinanspruchnahme des Rücktransfers ist eine anteilige Rückerstattung des entrichteten Fahrpreises ausgeschlossen. Die Verschiebungen der planmäßigen Ankunfts- und Abflugzeiten sind umgehend an die Firma „Fahrservice-Schwenk“ (Tel.: 06244-9199979) weiterzureichen.
Da es sich bei unserem Unternehmen um ein Transfergeschäft handelt, kann es vorkommen, das noch andere Personen zur gleichen Zeit sich im Fahrzeug befinden, bzw. mitfahren.
Sollten Sie einen Einzeltransfer wünschen, geben Sie dies bitte bei Buchung an.
Für die Beförderung von gehbehinderten Fahrgästen ist seitens des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass für das Ein- und Aussteigen dieser Fahrgäste neben unserem Fahrer noch eine betreuende Hilfsperson zur Verfügung steht.
Kinder: Kindersitze können in den Fahrzeugen angebracht werden und können im Fahrzeug bleiben. Der jeweilige Fahrer wird die Kindersitze bei der Abholung wieder im Fahrzeug anbringen. Eventuell können auch Sitze von uns gestellt werden, dies bitten wir aber bei Buchung mit unserem Büro abzusprechen.
Tiere: Tiere (Hunde und Katzen) werden nur nach vorheriger Anmeldung (Zuschlag 15,- €) und nur in Transportboxen oder ähnlich geeigneten Behältnissen (z.B. Transporttasche) befördert.
Verunreinigungen und Beschädigungen des Fahrzeugs: Für eine über das übliche Maß hinausgehende oder mutwillige Verunreinigung des Fahrzeugs durch die Fahrgäste wird eine Reinigungsgebühr von 150,- € erhoben. Weitergehende Ansprüche behält sich die Firma „Fahrservice-Schwenk“ vor. Bei Beschädigungen des Fahrzeugs trägt der Verursacher die tatsächlichen Kosten, die durch unsere Vertragswerkstatt ermittelt werden.
§3 Preise
Alle Preise sind Gesamtpreise für die angegebene Personenzahl inklusive gesetzlicher MwSt. Der Preis ist in voller Höhe vor Reisebeginn zu bezahlen. Bei Buchungen die direkt über unser Büro erfolgen ist der Fahrpreis vor Fahrtantritt bei unserem Fahrer zu entrichten. Bei Buchungen über ihr Reisebüro erfolgt die vereinbarte Zahlungsart. Mehrere Zustiege stellen müssen angemeldet werden und sind evtl. kostenpflichtig. Für jeden Fahrgast sind 1 Koffer und 1 Stück Handgepäck gerechnet. Weitere Gepäckstücke wie Sportausrüstungen (Zuschlag 25,- €) , Koffer, Taschen, Kinderwagen usw. müssen unbedingt angemeldet werden.
Bei Wartezeiten von mehr als 90 Minuten erhebt die Firma „Fahrservice-Schwenk“ eine Unkostenpauschale von 20,00 € pro angefangene Stunde.
§4 Storno
Ab Buchung bis zum 7. Tag des Leistungsbeginn = 20 % = 20 % / 6 Tage = 30 % / 5 Tage = 40 % / 4 Tage = 50 % / 3 Tage = 60 % / 2 Tage = 70 % / 1 Tag sowie am Tag der Abholung = 80 % .
§5 Haftung
Für die Folgen von Verspätungen durch unvorhergesehene Verkehrsdichte, Staus oder höherer Gewalt haftet die Firma „Fahrservice-Schwenk“ nicht. Eine Haftung für die Folgen von Verspätungen innerhalb leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Für Personenschäden haftet die Firma „Fahrservice-Schwenk“ nur nach Maßgabe, der zur Deckung dieser Risiken abgeschlossenen, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Voraussetzung ist grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadensverursachung durch die Firma „Fahrservice-Schwenk“ oder deren Fahrpersonal. Der Fahrgast hat das Be- und Entladen der Gepäckstücke zu überwachen, eine Haftung für stehen gelassene oder nicht ausgeladene Gepäckstücke kann von uns nicht übernommen werden.
§ 6 Reservierungsfristen
Bitte buchen Sie so früh wie möglich; wir empfehlen zwei bis sechs Wochen im voraus, jedoch mindestens 6 Tage! Ist Ihnen dies nicht möglich, rufen Sie uns trotzdem an, wir werden bemüht sein, Ihnen weiter zu helfen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
Fahrservice-Schwenk
Inhaber : Marco Schwenk
Silvanerstr. 4
67593 Westhofen
Telefon: 06244-9199979
E-Mail: info@fahrservice-schwenk.de
St.-Nr.: 44/360/64988
USt-ID Nr.: DE 279 257 164
Gerichtsstand ist das für den Firmensitz zuständige Amtsgericht.
Für Krankenfahrten benötigen Sie eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse oder einen Taxischein von Ihrem Arzt. Die Fahrt zur Behandlung können wir dann direkt mit Ihrer Kasse abrechnen.
Sie müssen zum Bussteig oder Bahnhof? Wir sind für Sie da, Tag und Nacht – egal wie das Wetter ist. Wir verladen Ihr Gepäck und bringen Sie sicher und entspannt zur Bus oder der Bahn und wieder nach Hause.
Für Krankenfahrten benötigen Sie eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse oder einen Taxischein von Ihrem Arzt. Die Fahrt zur Behandlung können wir dann direkt mit Ihrer Kasse abrechnen.
Sie müssen zum Bussteig oder Bahnhof? Wir sind für Sie da, Tag und Nacht – egal wie das Wetter ist. Wir verladen Ihr Gepäck und bringen Sie sicher und entspannt zur Bus oder der Bahn und wieder nach Hause.
Gerne holen wir z.B. wichtige Unterlagen, Materialien oder ähnliches am gewünschten Ort ab und bringen diese sicher und zuverlässig zu einem gewünschten Zielort.
Gerne planen wir Ihre Individuelle Fahrt.